Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALeRRo GmbH
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Wohnens auf Zeit.
2. Das Apartment wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich
zur Nutzung für Urlaubszwecke/ Unterkunft während geschäftlichem Aufenthalt
vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl
belegt werden.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss vereinbarten zusätzlichen
Bedingungen.
II. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu
behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder
des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden
Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen
Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. In den Mieträumen
entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung
verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht
rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In
Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche
Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten
wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren
auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell
auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der
Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist
verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten.
Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen
Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf
Mietminderung) zu.
III. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die
Verwaltungsgesellschaft der ALeRRo Gmnbh zustande. Dem steht es frei, die
Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Der Vertrag kommt zustande, durch die schriftliche Bestätigung einer Reservierung
des Kunden durch den Anbieter. Zur schriftlichen Bestätigung zählt auch ein
fernschriftlicher Vertragsabschluss via e-Mail oder Fax-Übermittlung. Durch
eindeutige mündliche Vereinbarung mit dem Kunden z.B. per Telefon. Die Annahme
des Antrags des Kunden durch den Anbieter. Vertragspartner sind der Anbieter und
der Kunde. Hat ein Dritter bestellt, haftet dieser dem Anbieter gegenüber zusammen
mit dem Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Becherbergungsbetrag.
3. Vertragspartner sind die ALeRRo GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er der ALeRRo GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden
als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem ALeRRo GmbH –
Aufnahmevertrag, sofern der ALeRRo GmbH eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
4. Alle Ansprüche gegenüber der ALeRRo GmbH verjähren grundsätzlich nach einem
Jahr, ab dem Beginn dem gesetzlichen Verjährungsbeginn,
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig nach fünf Jahren, soweit
sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der
Freiheit beruhen. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ALeRRo GmbH
beruhen.
IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung und Kaution
1. Die ALeRRo GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments und die von ihm
in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise
der ALeRRo GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten
Leistungen und Auslagen der ALeRRo GmbH an Dritte. Die vereinbarten Preise
schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Die ALeRRo GmbH kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Apartments, die Leistungen
der ALeRRo GmbH oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen,
dass sich der Preis für die Apartments und/oder für die sonstigen Leistungen des
Wohnhauses erhöhen.
4. Rechnungen der ALeRRo GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 30 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die ALeRRo GmbH kann die
unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist die ALeRRo GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der
ALeRRo GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Die ALeRRo GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer
Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist die ALeRRo GmbH berechtigt, auch nach Vertragsabschluss
bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5
oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Die ALeRRo GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes
vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu
verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nr. 5 und/oder Nr. 6
geleistet wurde.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung der ALeRRo GmbH aufrechnen oder mindern.
9. In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B.
für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine
verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. zusätzliche
Wünsche, Zwischenreinigung, Endreinigung), deren Inanspruchnahme dem Mieter
freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Wurde
eine Anzahlung vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist
spätestens bei Mietbeginn zu leisten.
10. Die Mitarbeiter des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu
treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages hinausgehen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der
Apartments und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und
Auslagen des Anbieters an Dritte. Die Reservierung wird erst gültig mit Eingang der
gesamten Zahlung beim Anbieter. Der gesamte Übernachtungspreis wird, abzüglich
geleisteter Anzahlung, am Anreisetag fällig. Der Mieter ermächtigt den Anbieter
unwiderruflich, alle Kosten, die aus der Mietweisen Überlassung von Apartments zur
Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Anbieters von der, von dem Mieter vorgelegten oder benannten,
Kreditkarte abzubuchen. Gegenansprüche des Anbieters kann der Gast nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem
Vertragsverhältnis aufrechnen. Gleiches gilt für die Zurückbehaltung von Zahlungen.
Die Preisliste kann laufend aktualisiert werden. Die aktualisierten Preise treten an die
Stelle der vorher gültigen Preise und werden Bestandteil dieses Vertrages. Die
Aktualisierung wird dem Gast mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt. Für
den Fall einer Preiserhöhung hat der Gast neben den unter § 8 genannten
Kündigungsgründen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Beginn der in
Aussicht gestellten Erhöhung. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht muss bis
spätestens 1 Woche vor Beginn der Erhöhung schriftlich erklärt werden. Für die
Rechtzeitigkeit der Kündigung zählt der Eingang beim Anbieter.
V. Umsatz steuerliche Behandlung/Mietdauer
1. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 2
Nr. 11 sowie § 4 Nr. 12 Satz 2 Umsatzsteuergesetz erfüllt werden und ausschließlich
Becherbergungsverträge im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen werden.
2. Langfristige Mietverhältnisse, die ab einer Laufzeit von 6 Monaten vereinbart
werden, werden bis zu einer begrenzten Zeit abgeschlossen. Eine Verlängerung der
Laufzeit, nach Beendigung des Mietverhältnisses, kann erst durch eine schriftliche
Bestätigung des Kunden erfolgen, sofern diese vier Wochen vor der ursprünglichen
Vertragsbeendigung eingeht.
3. Der Mieter erkennt dieses an und versichert, eine solche Nutzung weder zu
beabsichtigen noch zu verlangen oder durchzuführen. Sofern der Mieter zur Nutzung
für andere als sich selbst diesen Vertrag abschließt stellt der Mieter/Vertragspartner
sicher, dass der/die Nutzer der Mietsache über diese Anforderung in Kenntnis gesetzt
werden, diese respektieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
4. Der Vermieter hat das Recht, geeignete Nachweise zu Wohnsitz und
gewöhnlichem Aufenthaltsort des Mieters zu verlangen und bei den
Reservierungsunterlagen zu archivieren.
5. Die Vertragsparteien stimmen in dem Bestreben überein, die nach jeweils
aktuellem gesetzlichem Sachstand und Erkenntnissen geeigneten Maßnahmen zu
ergreifen, um die Einhaltung der o.a. Mietbedingungen sicherzustellen.
6. Sofern sich aus dem jetzigen oder einem zukünftigen gesetzlichen Sachverhalt
steuerliche Tatbestände ergeben, welche von den jetzigen abweichen, vereinbaren
die Vertragsparteien bereits jetzt die Zusammenarbeit und gegenseitige
Unterstützung zur Klärung und evtl. Richtigstellung dieser Tatbestände.
7. Schadenersatz und/oder Regress aus der Korrektur dieser Tatbestände werden
ausgeschlossen.
VI. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der
Leistungen von Apartment City
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der ALeRRo GmbH geschlossenen Vertrag
bedarf der Zustimmung der ALeRRo GmbH in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Bei den vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern und Apartments
hat die ALeRRo GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer
und Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die
Zimmer und Apartments nicht anderweitig vermietet, so kann die ALeRRo GmbH die
vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte
Aufwendungen der ALeRRo GmbH pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
3. Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber
dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag
zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen
Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
90% (mind. jedoch 100,00 €) Tag vor Beginn der Mietzeit: 90% danach und bei
Nichterscheinen ebenfalls 90 %. Der Mieter kann bei einem Rücktritt vom Vertrag
einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende
Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem
Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine
nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich
das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren
anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter
empfohlen.
4. Die Reservierung ist nach erfolgter Zusage bindend. Eine Stornierung der
Reservierung durch den Gast ist dem Anbieter bis spätestens acht Geschäftstagen
vor dem vereinbarten Anreisetag schriftlich mitzuteilen. Andernfalls erhebt der
Anbieter Anspruch auf Kompensation bzw. Teilkompensation des vereinbarten
Gesamtaufenthaltspreises. Wird eine Buchung nach bereits erfolgter Anreise
vorzeitig durch den Gast storniert, ist der Preis des gesamten Aufenthalts zu
bezahlen. Schlechtes Wetter, Erkrankung, Fahrplanänderungen und Verspätungen
liegen nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters. Einen Anspruch auf Verzicht
oder von dieser Regelung abweichende Regelungen in Bezug auf die Ansprüche des
Anbieters zur Geltendmachung von Stornierungsgebühren kann der Gast hieraus
nicht ableiten. Die unter Ziffer 5.3. aufgeführten Daten sind die maximalen
Stornierungsgebühren. Der Anbieter ist jedoch bemüht, die Stornierungsgebühren für
den Gast gering zu halten. Stornierungsgebühren für Reservierungen: Bei
Nichterscheinen und/ oder Stornierung am Anreisetag oder später: Bezahlung des
gesamten Aufenthaltspreises. Andere Vereinbarungen sind nur in Abstimmung mit
dem Anbieter und in Schriftform gültig.
5. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen
Gegenständen des Gastes, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der
Anbieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche
Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind solche,
die sich dem Einflussbereich des Anbieters entziehen, wie z.B. Naturkatastrophen,
öffentliche Unruhen.
VII. Rücktritt und Kündigungsrecht von der ALeRRo GmbH,
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die ALeRRo GmbH in diesem Zeitraum
seinerseits auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage von der ALeRRo GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer IV Nummern 5 und/oder 6 verlangte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der
ALeRRo GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die ALeRRo
GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die ALeRRo GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder
andere von der ALeRRo GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen:
Das Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes gebucht werden.
Das die ALeRRo GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der ALeRRo GmbH – Leistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der ALeRRo GmbH in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich der ALeRRo GmbH zuzurechnen ist der Zweck bzw. der Anlass
des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2
vorliegt.
5. Bei berechtigtem Rücktritt der ALeRRo GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden
auf Schadensersatz.
6. Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die
vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß
leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem
Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem
Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen
Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
7. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. Beide Vertragsparteien
können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des
§ 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger
Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter das Mietobjekt
vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Haus -bzw.
Campingplatzordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung
muss der Vermieter dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen,
es sei denn, diese ist nicht erfolgversprechend oder es liegen ausnahmsweise
Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Vermieter von
dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des
entgangenen Gewinns verlangen (vgl. VI. Satz 3.). Der Vermieter hat ferner ein
Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter die
vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet. In diesem
Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen
Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. VI. Satz 3.). Ein
wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn der Vermieter dem
Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts gewährt. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen
Kündigung.
VIII. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Apartments
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments,
soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
3. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt
befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem
der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von dieser benannten
Kontaktperson mitzuteilen. Am vereinbarten Abreisetag sind Apartments der ALeRRo
GmbH spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die
ALeRRo GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr pauschal 25,00 €
Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100% des Listenpreises. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden
hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass die ALeRRo GmbH
keinen oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Der Mieter ist zum sorgfältigen und schonenden Umgang mit der Mietsache
verpflichtet. Die ALeRRo GmbH behält sich vor, Schadenersatz für Mängel, die durch
den Mieter verursacht wurden, zu erheben. Dies betrifft im Allgemeinen den Zustand
des zur Verfügung gestellten Mobiliars, im gemieteten Apartment verursachte
Wasser- und Brandschäden sowie die dadurch entstandenen Auswirkungen,
Schäden durch Tierhaltung sowie allgemeine Schäden, die fahrlässig oder
vorsätzlich entstanden sind und über die normale Abnutzung hinausgehen.
5. Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nicht untergebracht
werden, da immer mehr Gäste unter Tierhaarallergien leiden.
IX. Haftung der ALeRRo GmbH
1. Die ALeRRo GmbH haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der
Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für
Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder
seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer
Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Einer Pflichtverletzung der ALeRRo
GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen der ALeRRo GmbH auftreten, wird die
ALeRRo GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein,
für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um
die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Soweit dem Kunden ein Platz auf einem ALeRRo GmbH-Parkplatz, zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem ALeRRo GmbH-Grundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die ALeRRo
GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1,
Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
X. Hausordnung
Das Trocknen von Wäsche im Zimmer bzw. Apartment ist untersagt. Hierfür dürfen
ausschließlich der Waschraum, Wäschetrockner oder ein vom Eigentümer
zugewiesener Platz genutzt werden. Für Feuchtigkeitsschäden, die durch
Zuwiderhandlung entstehen, ist der Verursacher haftbar. Alle Mieter sind zu
gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche,
namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den
entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu
vermeiden. Die Nachtruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und die Mittagsruhe
von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist einzuhalten. Rundfunk-, Fernseh- und Telefongeräte
sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude
verboten. Es bereitet hohe Kosten und Mühe Nikotingeruch aus Teppichböden,
Vorhängen, Polstermöbeln, Matratzen, Bettzeug etc. zu entfernen, was mit zeitweiser
Unvermietbarkeit des Zimmers einhergeht. Deshalb müssen wir bei Gästen, die im
Zimmer gleichwohl rauchen, pauschalierten Schadensersatz von in Höhe von 500,00
€ pro Zimmer geltend machen. Wäsche darf nicht in den Wohnräumen / Zimmern
getrocknet werden. Eine Untervermietung der Mieträume ist ausdrücklich untersagt.
Für vorübergehenden Übernachtungsbesuch wird eine Unkostenpauschale von
25,00 € je Tag und Person fällig, die wöchentlich mit dem Vermieter abzurechnen ist.
Parken nur auf zugewiesenen Flächen.
XI. Schönheitsreparaturen und Bagatellschäden
Während der Mietzeit übernimmt der Wohnraumanbieter auf eigene Kosten die
Schönheitsreparaturen. Kleine Instandhaltungen, die während der Mietdauer an den
Anlagen und Einrichtungen in den Mieträumen wie Lichtanlagen, Wasch-,
Abflussbecken, Thermen, Wasserhähnen, Herde und ähnlicher Einrichtungen
aufgrund der Verursachung, z.B. Verkalkung und anderer Rückstände- bzw.
Gebrauchsschäden durch den Wohnraumnutzer entstehen, übernimmt auch der
Wohnraumnutzer. Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner
Schäden bis zum Betrag von EUR 100,00 im Einzelfall an Teilen der Wohnung, die
dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, z.B. für Fenster,
Türen und Fensterläden, Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen, Spiegel,
Verglasungen, Beleuchtungskörper usw. Die Verpflichtung besteht nur insgesamt bis
zu 8 % der Jahresmiete.
XI. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Wohnraumnutzer kann gegenüber Mietforderungen mit Gegenforderungen nur
aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn diese Absicht
miteinander schriftlich vereinbart wurden.
XII. Instandhaltung
Der Wohnraumnutzer verpflichtet sich, die Mietsache und sämtliches Inventar
schonend und pfleglich zu behandeln, die Mieträume ausreichend zu lüften und zu
reinigen. Nur der Einrichtungsmaterialien entsprechende Reinigungsmittel zu
verwenden, z.B. nur Laminatreiniger für den Laminat-Fußboden. Mängel und
Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Ist die Anzeige wegen einer
unvorhergesehenen Gefahr oder weil sich die Schäden oder Mängel
unverhältnismäßig ausweiten würden, nicht möglich, so sind die zum Schutz der/des
Mietsache/Inventars unbedingt erforderlichen Maßnahmen sofort zu ergreifen.
Bauliche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen, die Mietsache nicht mit
Einrichtungen versehen werden, es sei denn, dies ist zum Schutz der Mietsache
erforderlich und der Vermieter darüber informiert worden.
XIII. Betreten der Mietsache
Der Wohnraumanbieter oder Beauftragte dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres
Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und
nach rechtzeitiger Ankündigung betreten. Auf eine persönliche Verhinderung des
Wohnraumnutzers ist Rücksicht zu nehmen. Ist Gefahr in Verzug – z.B. nach einem
Stromausfall o.ä. – ist es dem Wohnraumanbieter gestattet, den Wohnraum auch
ohne vorherige Ankündigung zu betreten. Dabei ist stets Rücksicht auf die
Privatsphäre des Wohnraumnutzers zu nehmen.
XIV. Rückgabe der Mietsache
Bei Ende der Mietzeit ist die Mietsache sauber und in ordentlichem Zustand so
zurückzugeben, wie sie zu Mietbeginn übernommen worden ist. Sämtliche
Chipkarten sowie selbst beschaffte, sind herauszugeben. Der Wohnraumnutzer
haftet für alle Schäden, die aus der Nichtbefolgung dieser Pflichten Mietnachfolgern
oder dem Wohnraumanbieter entstehen. Der Mieter haftet, für jeweils eine verlorene
Chipkarte, mit 3,00 €.
XV. Sonstige Vereinbarungen
Eine Endreinigung ist vereinbart und wird am Ende der Mietzeit durch den Vermieter
oder eine von ihm beauftragte Person durchgeführt. Bei einer Mietzeit ab einer
Woche kann eine Endreinigung in Höhe von 100,00 € (inkl. 19% MwSt.), die mit der
Kaution verrechnet wird anfallen. Jede weitere Woche wird mit einer weiteren
Endreinigungspauschale von 100,00 € verrechnet.
XVI. Kein Räumungsschutz
Der Mieter hat bei Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit den gemieteten
Wohnraum ohne weiteres, d.h. ohne Kündigung und ohne die Möglichkeit,
Mieterschutz in Anspruch nehmen zu können oder auch nur eine Räumungsfrist zu
bekommen, zu räumen.
XVII. Keine stillschweigende Verlängerung
Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses durch Fortsetzen des
Gebrauchs der Mietsache durch den Mieter nach Ablauf der Mietzeit wird
ausdrücklich widersprochen.
XVIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen der ALeRRo GmbH sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der ALeRRo GmbH
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist
im kaufmännischen Verkehr der Sitz der ALeRRo GmbH. Sofern ein Vertragspartner
die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftliche Sitz der ALeRRo GmbH.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
ALeRRo GmbH unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften